Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Informationen über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Seit der Novellierung 2013 ist für den deutschen Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych) verpflichtend geworden. Das Arbeitsschutzrecht (§5 Arbeitsschutzgesetz) besagt, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten sind sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuleiten und die Ergebnisse zu dokumentieren sind. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass der Begriff „psychische Belastung“ wertneutral zu betrachtet ist!

Was fordert das Arbeitsschutzgesetz in Bezug auf die GBpsych?

Bei der Umsetzung lässt das Gesetz viel Spielraum. Der Vorteil dieser Freiheit ist, dass der Gesamtprozess Ihrem Unternehmen angepasst und somit angenehmer umgesetzt werden kann. Auf Grund der Vielfalt von Möglichkeiten empfiehlt es sich, einen externen Experten hinzuzuziehen, um die optimalen Messinstrumente für Ihr Unternehmen einzusetzen und eine professionelle Begleitung der einzelnen Schritte zu gewährleisten. Unsere Dienstleistungen begleiten Sie in allen gesetzlich vorgeschriebenen Schritten:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen von Zielen und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführen der Maßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Dokumentation
  • Aktualisieren/Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Ab einer gewissen Unternehmensgröße haben Sie die Möglichkeit eine Steuerungsgruppe aus der eigenen Organisation zu wählen. Bedenken Sie bitte dabei, dass Ihre Mitarbeiter/innen in der Steuerungsgruppe über die entsprechenden Kenntnisse verfügen müssen. HEALTH BUSINESS HAMBURG schult Ihre Steuerungsgruppe und begleitet Sie zusätzlich bei Bedarf.

Was bietet Ihnen HEALTH BUSINESS HAMBURG?

HEALTH BUSINESS HAMBURG bietet Ihnen das gesamte Paket von Beginn an und begleitet Sie auf Wunsch durch diesen komplexen Prozess hindurch! Je nach Organisation übernehmen wir gern auch Teilaufgaben und unterstützen Sie bei der Umsetzung der GBpsych:

  • Flexibel
  • Zuverlässig
  • Einfühlsam
  • Kompetent
  • UND den Bedürfnissen Ihres Unternehmens angepasst

Dabei spielt gleich von Anbeginn die strukturierte Planung eine wichtige Rolle um die ideale Vorgehensweise für Ihr Unternehmen zu wählen. So schaffen wir eine Basis für die darauffolgenden Schritte der GBpsych. Diese bestehen neben der Dokumentation vorerst aus der Ermittlung, Beurteilung und ggf. den daraus resultierenden Maßnahmen.

Wir verfügen über verschiedene wissenschaftlich fundierte Methoden zur Ermittlung der GBpsych und setzen diese entsprechend Ihren Bedürfnissen bzw. Voraussetzungen entsprechend um. Den detaillierten Ablauf stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab, um das bestmögliche Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Sofern es die aktuellen Hygieneregeln und Reisebestimmungen zulassen, kommen wir gern zu Ihnen ins Haus. Befinden sich Ihre Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit oder im Homeoffice, bietet Ihnen HEALTH BUSINESS HAMBURG neben den Inhouse-Konferenzen, -Seminaren und -Analysen gern auch eine flexible Online-Variante an. Mit Ausnahme der Beobachtungsanalyse, welche sich leider nur vor Ort durchführen lässt, sind alle weiteren Schritte der GBpsych per Telefon oder Live-Video-Kommunikation möglich.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung sind steuerfrei?

Der Staat belohnt aktive Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter im Unternehmen mit Gesundheitprogrammen fördern. Die Steuerfreiheit bezieht sich auf Gesundheitsprogramme, welche die betrieblichen Interessen verfolgen. Die gezielten Präventionsmaßnahmen dienen dazu, krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Wird nun in den Analysen der GBpsych festgestellt, dass eine betriebliche Gesundheitsförderung zu empfehlen ist, können Sie diese steuerfrei behandeln.

Haben Sie Interesse über weitere Informationen zum Thema Steuerfreiheit und Freibeträge externer Gesundheitsprogramme, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf!

Alle Konferenzen, Schulungen und Analysen zur Durchführung der GBpsych bieten wir Ihnen ONLINE oder INHOUSE vor Ort in Ihrem Unternehmen an!

Die Geschichte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes nehmen in deutschen Unternehmen immer mehr Raum ein, mit dem Ziel die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Die Basis eines erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsmanagements stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.

In der Vergangenheit wurden hauptsächlich die körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt, da diese leichter zu messen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen waren.

Die kontinuierlichen Veränderungen in der Arbeitswelt hinterlassen neue Spuren. Führungskräfte wie Arbeitnehmer müssen sich immer schneller und mit deutlich zunehmendem Druck den neuen Anforderungen stellen. Permanente Erreichbarkeit, die Erwartung einer hohen Flexibilität und Entgrenzung und die täglichen Fluten an E-Mails sind Beispiele neuzeitiger Phänomene der Arbeitswelt.

Die Mitarbeiter leiden zunehmend an chronischem Stress mit den einhergehenden körperlichen Folgen und psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Anpassungsstörungen. Krankenkassen stellen regelmäßig in ihren Studien eine deutliche Zunahme von Fehltagen durch psychisch bedingte Erkrankungen vor. Ein Bereich, welcher noch heute stigmatisiert und ungern thematisiert wird. Laut einer Langzeitanalyse der DAK (Psychoreport 2019) haben sich in der Zeit von 1997 bis 2017 die Krankschreibungen der Arbeitnehmer/innen auf Grund von psychischen Erkrankungen verdreifacht.

Die langfristigen Folgen psychischer Erkrankungen sind für Arbeitgeber und Staat sehr kostspielig und führen, neben den wochenlangen Arbeitsausfällen, immer häufiger zu Frühverrentungen. Um psychisch bedingte Krankheitsausfälle in Unternehmen zu eruieren und mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken, wurde die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entwickelt.

Pflicht der GBpsych und ihre positiven Seiten

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung die GB psych durchzuführen, möchten wir Sie auf die positiven Aspekte hinweisen!

Durch die Förderung der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter stärken und festigen Sie deren Bindung an Ihr Unternehmen. Die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten bei der Verrichtung ihrer Arbeit werden durch gezielte Maßnahmen langfristig verbessert. Krankheitsbedingte Ausfälle sowie Kosten sinken und die allgemeine Zufriedenheit steigt – somit häufig mit positiven Auswirkungen auf die Produktivität und Umsatzsteigerung.

  • Rechtssicherheit
  • Gesundheitsfördernde Arbeits- und Organisationsstrukturen werden optimiert
  • Gute Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
  • Motivation & Leistungsfähigkeit steigt
  • Engagement und eigenverantwortliches Arbeiten werden gefördert
  • Besseres Arbeitsklima
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Weniger Fluktuation von Mitarbeitern
  • Kosten für Personalakquise werden reduziert
  • Die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter wird eingespart
  • Weniger Fehler & mehr Kundenzufriedenheit
  • Reduktion von Unfällen
  • Mitarbeiter bleiben idealerweise bis ins Rentenalter leistungsfähig

Langfristig betrachtet sind Sie mit einem gesunden und motivierten Team kraftvoll aufgestellt!

Ändert sich etwas an der GBpsych zu Zeiten von Covid-19?

Viele Unternehmen haben nicht nur harte Zeiten hinter sich, sondern befinden sich nach wie vor in einer Ausnahmesituation. Kurzarbeit, Homeoffice und Sorgen um die Zukunft sind in dieser Form in Deutschland vollkommen neu. Eine verläßliche Zukunftsprognose ist dem aktuellen wissenschaftlichen Stand nach nicht zu stellen. Das belastet nicht allein die wirtschaftliche Komponente eines Unternehmens, sondern stellt für jeden Einzelnen eine große Herausforderung dar.

Unsere Analysen zur Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen sind den Bedingungen von Covid-19 entsprechend angepasst, sodass die dadurch eventuell neu auftretenden psychischen Belastungen miterfasst werden.

Die Seminare und Analysen können zum Schutz aller auch online durchgeführt werden.

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